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Rundschreiben

2002 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Bezieher von Entgeltersatzleistungen [RS 2002/02]
Sozialversicherungsrecht
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2002 - Rundschreiben Nr. 2



Ziff. B.III.3.1. RS 2002/02, Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie an Maßnahmen zur Abklärung der beruflichen Eignung oder Arbeitserprobung

Nach § 59 Absatz 1 Satz 1 SGB XI in Verb. mit § 251 Absatz 1 SGB V trägt ausschließlich der Rehabilitationsträger die für nach § 20 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 SGB XI versicherungspflichtigen Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie an Maßnahmen zur Abklärung der beruflichen Eignung oder Arbeitserprobung zu zahlenden Beiträge. Eine Beteiligung der Versicherten an den Beiträgen ist nicht vorgesehen.


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