Category Image
Rundschreiben

2002 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Bezieher von Entgeltersatzleistungen [RS 2002/02]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2002 - Rundschreiben Nr. 2



Ziff. A.I.1.1.5. RS 2002/02, Rückkehr in die private Krankenversicherung

Die Regelung des [aktuell] § 5 Absatz 9 SGB V über die Verpflichtung privater Krankenversicherungsunternehmen zum erneuten Abschluss eines Versicherungsvertrages gilt auch für Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie an Maßnahmen zur Abklärung der beruflichen Eignung oder Arbeitserprobung. Diese Personen haben die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zurückzukehren, wenn Versicherungspflicht nach § 5 Absatz 1 Nummer 6 SGB V nicht zustande kommt. Gleiches gilt, wenn deren Versicherungspflicht oder Familienversicherung endet, ohne dass die Voraussetzungen für die Weiterversicherung nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 oder 2 SGB V erfüllt sind. Voraussetzung hierfür ist ein mindestens 5 Jahre ununterbrochen bestehender Krankenversicherungsvertrag.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.