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Rundschreiben

1997 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Arbeitsförderungs-Reformgesetz; hier: Versicherungs- und Beitragsrecht für Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen [RS 1997/01]
Sozialversicherungsrecht
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1997 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. A.I.1.1.4. RS 1997/01, Bezieher von Vorruhestandsgeld

Bezieher von Vorruhestandsgeld unterliegen . . . nicht der Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung. Für sie besteht aber weiterhin Versicherungspflicht in der Krankenversicherung nach § 5 Absatz 3 und 4 SGB V, in der Pflegeversicherung nach § 20 Absatz 2 SGB XI und in der Rentenversicherung nach § 3 Satz 1 Nummer 4 SGB VI.


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