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Rundschreiben

1994 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum PflegeVG; Versicherungs-, Melde- und Beitragsrecht [RS 1994/01]
Sozialversicherungsrecht
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1994 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. D.VII.5.5. RS 1994/01, Übergangsgeld der [Bundesagentur]

Die Pflegeversicherungsbeiträge aus dem Übergangsgeld werden von der [Bundesagentur] zusammen mit den Beiträgen für die nach § 20 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 in Verb. mit Satz 1 SGB XI Versicherten gezahlt.


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