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Rundschreiben

2020 - Rundschreiben Nr. 3

Grundsätzliche Hinweise Kranken- und Pflegeversicherung der Studenten, Praktikanten und Auszubildenden ohne Arbeitsentgelt sowie Auszubildenden des Zweiten Bildungswegs [RS 2020/03]
Sozialversicherungsrecht
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2020 - Rundschreiben Nr. 3



Ziff. 2.4. RS 2020/03, Versicherungsfreiheit in der sozialen Pflegeversicherung

Sofern die Voraussetzungen der Versicherungsfreiheit in der Krankenversicherung erfüllt sind, besteht auch keine Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung. Im Falle einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht jedoch Pflegeversicherungspflicht nach § 20 Absatz 3 SGB XI.


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