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Rundschreiben

2022 - Rundschreiben Nr. 13

Gemeinsames Rundschreiben Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung der Bezieher von Arbeitslosengeld [RS 2022/13]
Sozialversicherungsrecht
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2022 - Rundschreiben Nr. 13



Ziff. B.II.2. RS 2022/13, Allgemeines

Nach dem Grundsatz des § 48 Absatz 1 Satz 1 SGB XI wird die Pflegeversicherung der nach § 20 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 SGB XI versicherungspflichtigen Bezieher von Arbeitslosengeld von der Pflegekasse durchgeführt, die bei der Krankenkasse errichtet ist, bei der die Mitgliedschaft besteht (vgl.  B I). Wechselt das Mitglied die Krankenkasse, ist damit automatisch ein Wechsel der Pflegekasse verbunden.


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