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Rundschreiben

2022 - Rundschreiben Nr. 13

Gemeinsames Rundschreiben Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung der Bezieher von Arbeitslosengeld [RS 2022/13]
Sozialversicherungsrecht
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2022 - Rundschreiben Nr. 13



Ziff. A.II.2.9. RS 2022/13, Fortsetzung des Versicherungsschutzes nach dem Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld

(1) Tritt nach dem Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld in der Pflegeversicherung weder Versicherungspflicht nach § 20 SGB XI noch eine Familienversicherung nach § 25 SGB XI ein, hat der ehemalige Leistungsbezieher die Möglichkeit, sich unter den Bedingungen des § 26 SGB XI in der Pflegeversicherung weiterzuversichern.

(2) Sofern in diesem Fall in der Krankenversicherung die obligatorische Anschlussversicherung eintritt (vgl. Ziff. A.I.5.), kommt es bereits zu einer Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung nach § 20 Absatz 3 SGB XI.


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