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Rundschreiben

2022 - Rundschreiben Nr. 13

Gemeinsames Rundschreiben Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung der Bezieher von Arbeitslosengeld [RS 2022/13]
Sozialversicherungsrecht
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2022 - Rundschreiben Nr. 13



Ziff. A.II.2.5. RS 2022/13, Kündigung des privaten Pflegeversicherungsvertrages

(1) Leistungsbezieher, die bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit versichert sind, können ihren privaten Versicherungsvertrag nach § 27 SGB XI vorzeitig kündigen, wenn sie nachweisen, dass sie der Versicherungspflicht nach § 20 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 SGB XI unterliegen. Das Recht auf vorzeitige Kündigung des privaten Versicherungsvertrages haben auch Angehörige von Leistungsbeziehern, für die eine Familienversicherung nach § 25 SGB XI eintritt.

(2) Die Regelungen für die Kündigung des privaten Pflegeversicherungsvertrages im Einzelnen ergeben sich aus § 205 Absatz 2 VVG (vgl. Ziff. A.I.2.8.).


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