Beitragssätze 2018

Die Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung und die weiteren Sozialversicherungsbeiträge finden Sie hier aufgeschlüsselt nach Beitragsart, Beitragsgruppe und Beitragssatz. Der Krankenkassenbeitrag ist ergänzt um den jeweiligen Zusatzbeitrag der AOK. Über die Höhe des Zusatzbeitrags entscheiden die Verwaltungsräte der AOKs individuell. Ergänzend finden Sie hier die Beitragssätze bei Versorgungsbezügen im Zahlstellenverfahren.

Beitragssätze 2018

KrankenversicherungBeitragsgruppeBeitragssatz
Allgemein100014,6 %
Ermäßigt300014,0 %
Zusatzbeitragssatz der AOK PLUS0,6 %
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag1,0 %
Weitere BeitragssätzeBeitragsgruppeBeitragssatz
Allgemeine Rentenversicherung010018,6 %
Ar­beits­lo­sen­ver­si­che­rung00103,0 %
In­sol­venz­geld­um­la­ge00500,06 %
Pfle­ge­ver­si­che­rung00012,55 %
Pfle­ge­ver­si­che­rung mit Kind, mit Bei­hil­fe-/​Heil­für­sor­ge­an­spruch ¹00021,275 %
Pfle­ge­ver­si­che­rung Kin­der­lo­se00012,8 %
Pfle­ge­ver­si­che­rung Kin­der­lo­se, mit Bei­hil­fe-/​Heil­für­sor­ge­an­spruch ¹00021,525 %
Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be---4,2 %

Beitragssätze bei Versorgungsbezügen im Zahlstellenverfahren

VersicherungszweigProzentsatz
Kran­ken­ver­si­che­rung (14,6 % zu­züg­lich Zu­satz­bei­trags­satz der AOK PLUS)15,2 %
Kran­ken­ver­si­che­rung (Be­zie­her von Ren­ten und Land­ab­ga­be­ren­ten nach dem ALG) (7,3 % zu­züg­lich Zu­satz­bei­trags­satz der AOK PLUS)7,9 %
Pfle­ge­ver­si­che­rung2,55 %
Pfle­ge­ver­si­che­rung Kin­der­lo­se2,8 %

Beiträge zur freiwilligen Versicherung

Versicherungszweigmonatlich
Kran­ken­ver­si­che­rung mit Kran­ken­geld­an­spruch (vorauss. Zusatzbeitragssatz 0,6 %)672,60 €
Kran­ken­ver­si­che­rung oh­ne Kran­ken­geld­an­spruch (vorauss. Zusatzbeitragssatz 0,6%)646,05 €
Pfle­ge­ver­si­che­rung mit Kind112,84 €
Pfle­ge­ver­si­che­rung Kin­der­lo­se123,90 €

Bei­trags­zu­schuss des Ar­beit­ge­bers für Jah­res­ar­beits­ent­gelt­über­gren­zer

Versicherungszweigmonatlich
Kran­ken­ver­si­che­rung mit Kran­ken­geld­an­spruch323,03 €
Kran­ken­ver­si­che­rung oh­ne Kran­ken­geld­an­spruch309,75 €
Pfle­ge­ver­si­che­rung – Ar­beits­ort in Sach­sen34,29 €
Pfle­ge­ver­si­che­rung – Ar­beits­ort nicht in Sach­sen56,42 €

Pfle­ge­ver­si­che­rungs­bei­tra­g

Bei­trags­tra­gung des Pfle­ge­ver­si­che­rungs­bei­tra­ges  
 mit Kindkin­der­los (0,25 % Zu­schlag)
Voller Beitragssatz: 2,55 %  
Arbeitsort: Sachsen  
Ar­beit­neh­mer­an­teil1,775 %2,025 %
Ar­beit­ge­ber­an­teil0,775 %0,775 %
Arbeitsort: außerhalb von Sachsen  
Ar­beit­neh­mer­an­teil1,275 %1,525 %
Ar­beit­ge­ber­an­teil1,275 %1,275 %

¹ Diese Regelung gilt für gesetzlich versicherte Beamte und für beschäftigte Beamten­witwen/​‑witwer und Vollwaisen von Beamten sowie für versicherungs­pflichtige Rentner mit eigenen Beihilfe­ansprüchen.

Stand

Erstellt am: 19.12.2017

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