Thema

Sozialversicherungspflicht und -freiheit

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Zu den nicht sozialversicherungspflichtigen Personen zählen hauptberuflich Selbstständige und bestimmte Personen nach Vollendung des 55. Lebensjahrs. Zu den versicherungsfreien Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zählen insbesondere Minijobbende oder Beschäftigte, die die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten. Es ist Aufgabe der Arbeitgeber, den versicherungsrechtlichen Status ihrer Beschäftigten zu beurteilen.

Aktuelles

  • Trends & Tipps 2026 – Neues in der Sozialversicherung: zwei Personen in einem Büro schauen sich ein Online-Seminar an
    07.10.2025 | Seminar-on-demand

    Trends & Tipps 2026

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  • Nachweis der Elterneigenschaft für die Pflegeversicherung: Tochter mit pflegebedürftiger Mutter in einer Küche.
    09.12.2025 | PV-Nachweis Elterneigenschaften

    Update zum digitalen Verfahren

    Das digitale Verfahren zum Nachweis der Elterneigenschaft ist angelaufen. Zum Jahreswechsel gibt es kleinere Ergänzungen.
  • Entsendungen in Abkommensstaaten 2026: Zwei Reisende unterwegs zum Gate im Flughafen.
    02.12.2025 | SV-Änderungen zum Jahreswechsel

    Entsendungen in Abkommensstaaten

    Das Antragsverfahren bei Entsendungen in Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, wird digital.
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E-Paper Beschäftigung und Sozialversicherung

Wann beginnt die Sozialversicherungspflicht und wann endet sie? Welche Zuständigkeiten sind zu berücksichtigen? Diese und weitere Fragen beantwortet das E-Paper „Beschäftigung und Sozialversicherung“.

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