Category Image
Richtlinien

HeilM-RL – Heilmittel-Richtlinie

Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Heilmittel-Richtlinie/HeilM-RL)
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

HeilM-RL – Heilmittel-Richtlinie



§ 33 HeilM-RL, Sprachtherapie

(1) Die Sprachtherapie dient der Wiederherstellung, Besserung und dem Erhalt der sprachlichen und kommunikativen Fähigkeiten.

(2) Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zum Erreichen therapeutischer Ziele auf Schädigungsebene, wie

  • -Wiederherstellung oder Besserung der kognitiv-sprachlichen Funktionen mit
    • -Anbahnung sprachlicher Äußerungen,
    • -Aufbau des Sprachverständnisses,
  • -Wiederherstellung oder Besserung der Sprechfunktion, insbesondere der Artikulation mit
    • -Ausbildung und Erhalt der Lautsprache zur sprachlichen Kommunikation,
    • -Artikulationsverbesserung bzw. Schaffung nonverbaler Kommunikationsmöglichkeiten,
    • -Normalisierung bzw. Besserung der Laut- und Lautverbindungsbildung,
  • -Wiederherstellung oder Besserung des Redeflusses, insbesondere des Sprechtempos,
  • -Wiederherstellung oder Besserung der auditiven Wahrnehmungsfähigkeit,
  • -Aufbau von Kommunikationsstrategien,
  • -Normalisierung des Sprachklangs,
  • -Beseitigung der Dysfunktionen der Kehlkopf- und Zungenmuskulatur.

(3) Maßnahmen der Sprachtherapie dürfen bei einer auditiven Wahrnehmungsstörung mit Krankheitswert nur aufgrund neuropsychologischer Untersuchung und zentraler Hördiagnostik mit entsprechender Dokumentation verordnet werden.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.