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Rundschreiben

2007 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG); [RS 2007/02]
Sozialversicherungsrecht
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2007 - Rundschreiben Nr. 2



§ 264 SGB V Ziff. 3. RS 2007/02, Auftragsweise Leistungserbringung durch die Krankenkasse

Die Krankenkasse erbringt die nach den §§ 20 bis § 60 SGB V vorgesehenen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung auftragsweise. Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI werden nicht erbracht. Auch für die Empfänger von Krankenhilfeleistungen nach dem SGB VIII, die nicht versichert sind, gelten grundsätzlich die gleichen leistungsrechtlichen Regelungen wie für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung.


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