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Grundsätze

KVdRMeldeGs – Gemeinsame Grundsätze zum maschinell unterstützten Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung

Gemeinsame Grundsätze zum maschinell unterstützten Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung [KVdRMeldeGs]
Sozialversicherungsrecht
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KVdRMeldeGs – Gemeinsame Grundsätze zum maschinell unterstützten Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung



Ziff. 2.3.j. KVdRMeldeGs, Weiterzahlung einer Waisenrente

Eine wegen Zahlungseinstellung beendete Versicherungspflicht als Waisenrentner lebt bei Weiterzahlung der Waisenrente wieder auf, sodass eine ggf. nach Zahlungseinstellung durchgeführte Familienversicherung, studentische Krankenversicherung (bis zum Erreichen der Altersgrenze des § 10 Absatz 2 Nummer 3 SGB V) oder freiwillige Krankenversicherung rückwirkend wieder verdrängt wird.


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