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Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz - GRG; hier: leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1988/01]
Sozialversicherungsrecht
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1988 - Rundschreiben Nr. 1



§ 10 SGB V Ziff. 2.4.2. RS 1988/01, Altersgrenzen (§ 10 Absatz 2 SGB V)

Die Familienversicherung besteht für Kinder grundsätzlich nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, darüber hinaus nur bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen.


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