kali9 / Getty Images
Thema
Künstlersozialabgabe
Unternehmen, die Werke und Leistungen selbstständiger Kunstschaffender oder journalistisch Tätiger gegen Entgelt in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) zu zahlen. Grundlage bei der Berechnung der Abgabe sind alle in einem Kalenderjahr an diese Selbstständigen gezahlten Entgelte.
Kontakt zur
AOK Nordost
AOK-Service-Telefon
0800 2650800
Kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz
Formulare
Hier finden Sie Formulare für den täglichen Einsatz in Ihrem Unternehmen
Kontaktformular
Schreiben Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen zurück


