Die rechtlichen Grundlagen für die Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung sind:
1.Gesetzliche Vorgaben des SGB V,
2.Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Durchführung der Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung (Psychotherapie-Richtlinie) in der jeweils gültigen Fassung (PsychTh-RL),
3.Vereinbarung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des GKV-Spitzenverbands über die Anwendung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung (Psychotherapie-Vereinbarung) in der jeweils gültigen Fassung (PsychTh-V),
4.Formblätter nach § 18 PsychTh-V und die Vordruckmuster 7 und 22 der Vordruckvereinbarung (Anlage 2 und 2a BMV-Ä),
5.Vereinbarung über die Honorierung von Gutachten im Gutachterverfahren (Gutachtenhonorar-Vereinbarung).
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