Rundschreiben
2020 - Rundschreiben Nr. 2
Gemeinsame Verlautbarung zur versicherungsrechtlichen Beurteilung entsandter Arbeitnehmer [RS 2020/02]
Sozialversicherungsrecht
2020 - Rundschreiben Nr. 2
Ziff. 1. RS 2020/02, Anwendungsbereich der Entsenderegelungen
2., Vorrang anderer Regelungen und weiterer Anwendungsbereich der Entsenderegelungen
Ziff. 2.1. RS 2020/02, Über- und zwischenstaatliches Recht
Ziff. 2.1.1. RS 2020/02, Sachlicher Geltungsbereich
Ziff. 2.1.2. RS 2020/02, Persönlicher Geltungsbereich
Ziff. 2.1.3. RS 2020/02, Gebietlicher Geltungsbereich
Ziff. 2.2. RS 2020/02, Umlagen nach dem AAG, Insolvenzgeldumlage
Ziff. 2.3. RS 2020/02, Innerdeutsche Entsendung
Ziff. 3. RS 2020/02, Entsendung im Sinne der Ausstrahlung
Ziff. 3.1. RS 2020/02, Entsendung im Rahmen eines in Deutschland bestehenden Beschäftigungsverhältnisses
Ziff. 3.1.1. RS 2020/02, Merkmale für das Vorliegen eines in Deutschland (fort-)bestehenden Beschäftigungsverhältnisses
Ziff. 3.1.2. RS 2020/02, Besonderheiten bei Entsendungen ohne vorhergehende Beschäftigung in Deutschland
Ziff. 3.1.3. RS 2020/02, Besonderheiten bei Entsendungen innerhalb verbundener Unternehmen
Ziff. 3.1.4. RS 2020/02, Entsendungen im Rahmen von Jugendfreiwilligendiensten
Ziff. 3.2. RS 2020/02, Zeitliche Begrenzung der Entsendung
Ziff. 3.2.1. RS 2020/02, Zeitliche Begrenzung im Voraus
Ziff. 3.2.2. RS 2020/02, Zeitliche Begrenzung infolge der Eigenart der Beschäftigung
Ziff. 3.2.3. RS 2020/02, Zeitliche Begrenzung durch vertragliche Regelung
Ziff. 3.3. RS 2020/02, Entsendung im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung
Ziff. 3.4. RS 2020/02, Beendigung der Ausstrahlung
Ziff. 3.4.1. RS 2020/02, Wechsel des Arbeitgebers
Ziff. 3.4.2. RS 2020/02, Unterbrechung der Entsendung
Ziff. 3.5. RS 2020/02, Beschäftigungsort
Ziff. 3.6. RS 2020/02, Doppelversicherung
Ziff. 3.7. RS 2020/02, Prüfung der Voraussetzungen einer Entsendung
Ziff. 4. RS 2020/02, Entsendung im Sinne der Einstrahlung
5., Entsendung auf Seeschiffe unter fremder Flagge
Ziff. 5.1. RS 2020/02, Grundsatz
Ziff. 5.2. RS 2020/02, Besonderheiten
Ziff. 5.3. RS 2020/02, Beschäftigung auf Schiffen unter fremder Flagge
Ziff. 5.3.1. RS 2020/02, Beschäftigung auf ausgeflaggten deutschen Schiffen
Ziff. 5.3.2. RS 2020/02, Beschäftigung auf Schiffen unter der Flagge eines Staates, in dem die Regelungen des europäischen Gemeinschaftsrechts bzw. eines Abkommensstaates gelten
Ziff. 5.4. RS 2020/02, Beschäftigungsort von Seeleuten
Ziff. 6. RS 2020/02, Beispiele
Anlage 1 RS 2020/02, Übersicht zu den Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen wurde, und zum jeweiligen sachlichen Geltungsbereich des Abkommens
Anlagen 2 und 3 RS 2020/02, (nicht abgebildet)
Anlagen 2 und 3 RS 2020/02 , (nicht abgebildet)
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Anlage 1 RS 2020/02