PunktGenau! – Wer zahlt bei Arbeitsausfall wegen Kinderbetreuung?
Eine Einzelhändlerin fragt, wie es mit dem Gehalt einer Mitarbeiterin steht, wenn sie wegen Schul- und Kitaschließung ihre Kinder betreuen und nicht arbeiten kann. Dazu gibt es in diesem Jahr einen erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld. Mehr dazu im Video.
Im Video erklärt: Entschädigung bei Kinderbetreuung
Hinweis: Die Kinderkrankentage wurden für das Jahr 2021 und 2022 auf 30 Tage pro Kind und Elternteil (für Alleinerziehende: 60 Tage) erhöht. Die Regelung wurde bis 23. September 2022 verlängert.
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Kurzarbeit, Entgeltfortzahlung, Werkstudentenprivileg – das AOK-Videoformat PunktGenau! gibt einfache Antworten auf aktuelle Fragen von Arbeitgebern zum Sozialversicherungsrecht – in der Coronakrise und darüber hinaus.
Stand
Zuletzt aktualisiert: 24.03.2022