Entsendung ins Ausland
Keine Ausnahmen im A1-Verfahren mehr
Im elektronischen A1-Verfahren gibt es zum 1. Januar 2021 zahlreiche Änderungen. So wird das elektronische A1-Verfahren verpflichtend auch für
- Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Diensts,
- Mitglieder von Flug- oder Kabinenbesatzungen,
- in der Seefahrt beschäftigte Personen und
- Mehrfachbeschäftigte, die in mehreren Mitgliedstaaten tätig sind.
Außerdem erfolgen die Rückmeldungen der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) zu Anträgen auf Ausnahmevereinbarungen künftig ebenfalls elektronisch. Eine weitere Neuerung: Der Arbeitgeber muss die A1-Bescheinigung für seinen Beschäftigten nicht mehr ausdrucken, sondern kann sie ihm elektronisch zugänglich machen.
Im Video erklärt AOK-Sozialversicherungsexperte Klaus Herrmann die Regeln für die Entsendungen ins Ausland.
Video Jahreswechsel: Entsendung ins Ausland
Die Themen im Überblick
- Brexit – Übergangsregeln für Entsandte
- Elektronisches A1-Verfahren
- Corona: Auswirkungen auf das Arbeiten im Ausland
- Versicherungsrechtliche Beurteilung entsandter Arbeitnehmer
- Arbeitnehmer-Entsendegesetz
- Europäischer Datenaustausch in der Sozialversicherung
Alle Informationen erhalten Sie kompakt und verständlich aufbereitet in unserem Fachartikel zum Download.
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Stand
Zuletzt aktualisiert: 26.01.2021
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