Category Image
Rundschreiben

2003 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht nach dem 1. und 2. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt [RS 2003/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2003 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. E.III.2. RS 2003/01, Beitragsrecht

Neben den Beiträgen aus dem in dem Beschäftigungsverhältnis erzielten Arbeitsentgelt zahlt die [aktuell] Bundesagentur für Arbeit einen zusätzlichen Beitrag zur Rentenversicherung nach den Maßgaben des § 163 Absatz 9 SGB VI.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.