Kurzarbeit und Schlechtwetter

Kann im Betrieb vorübergehend nicht gearbeitet werden, soll Kurzarbeitergeld den Verdienstausfall der Beschäftigten teilweise ausgleichen – wie aktuell in der Krise wegen des Coronavirus. Der Arbeitgeber berechnet und zahlt das Kurzarbeitergeld. Bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge und bei den Entgeltmeldungen gelten Besonderheiten.
Kurzarbeit hilft Betrieben, in schwierigen Zeiten wie der Corona-Krise das Kündigen von Mitarbeitern zu vermeiden. Unsere aktualisierte Broschüre steht als Download mit sozialversicherungsrechtlichen Infos für Sie bereit.
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Passende Informationen zum Thema Kurzarbeit und Schlechtwetter
Beiträge im Übergangsbereich
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Frauen genießen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung einen besonderen Schutz. Mit dem Ausgleichsverfahren (U2) werden Arbeitgeber von den Kosten entlastet.
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