Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Zuschuss bei privaten Krankenkasse

    Hallo,

    bekommt ein Privat versicherter Mitarbeiter einen Zuschuss vom Arbeitgeber für den Beitrag der Tochter die Studentin ist und bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist?

    da ja über Elstam dies nicht gemeldet wird.

    Vielen Dank schon mal vorab.

    MFG

  • 02
    RE: Zuschuss bei privaten Krankenkasse

    Hallo MS,

    zur Umsetzung des digitale Bescheinigungsverfahrens und zur Berücksichtigung der tatsächlichen privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (PKV-Beiträge) im Lohnsteuerabzugsverfahren seit 01.01.2026 wurden zwei neue elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale eingeführt. Zum einen die Art und Höhe der monatlichen PKV-Beiträge, wenn hierfür die Voraussetzungen für einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss vorliegen und zum anderen die Höhe der monatlichen PKV-Beiträge, die – ggf. nach Abzug eines steuerfreien Arbeitgeberzuschusses – bei der Berechnung der sog. Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren zu berücksichtigen sind.

    Da das digitale Bescheinigungsverfahren die Prüfung des Arbeitgebers zur Steuer- und Beitragsfreiheit nicht ersetzt, hat dieser – wie bisher – den „korrekten“ Arbeitgeberbeitragszuschuss zur privaten (oder gesetzlichen) Kranken- und Pflegeversicherung gesondert festzustellen und die relevanten Unterlagen und Informationen gemäß den Regelungen der Beitragsverfahrensverordnung (BVV) in den Entgeltunterlagen zu dokumentieren.

    Der nach arbeitsrechtlichen Kriterien zu ermittelnde Beitragszuschuss zur PKV wird grundsätzlich auch für Angehörige wie Ehepartner, Lebenspartner und Kinder gewährt, wenn diese bei einer Pflichtversicherung des Arbeitnehmers familienversichert wären.
     
    Einen Anspruch auf einen Beitragszuschuss nach § 257 Abs. 2 Satz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) V setzt u. a. voraus, dass der Angehörige des anspruchsberechtigten Beschäftigten – wie der Beschäftigte selbst – ebenfalls in der PKV versichert ist.
     
    Die in Ihrem Sachverhalt die studierende Tochter gesetzlich krankenversichert ist, schließt dies einen Beitragszuschuss für die Kinder aus.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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