Ein Geschäftsführer ist 2021 ausgeschieden. Lt. Arbeitsvertrag hat er sich nach Beendigung des Anstellungsvertrages verpflichtet keine Anstellung in gleichartigen Unternehmen aufzunehmen.
Für diese Zeit soll jetzt eine Entschädigung gezahlt werden. (40 % von seinem letzten Bruttogehalt)
Ist diese Zahlung sv-pflicht und steuerpflichtig.