Hallo zusammen,
wir beschäftigen zeitnah einen Werkstudenten mit 20,00 Stunden pro Woche.
Wäre dabei folgendes vorgehen zulässig?
Während der Vorlesungszeit beschäftigen wir Ihn als Werkstudenten mit max. 20 Std./Woche.
In den Semesterferien, würden wir ihn als kurzfristig Beschäftigten abrechnen, da dort keine Beiträge zur Rentenversicherung fällig wären.
Wäre dort ein Wechsel von einem Werkstudenten zu einem kurzfristig Beschäftigten nahtlos möglich?
Vielen Dank im Voraus.