Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Vertrag Werkstudent

    Hallo zusammen,


    wir beschäftigen zeitnah einen Werkstudenten mit 20,00 Stunden pro Woche.


    Wäre dabei folgendes vorgehen zulässig?

    Während der Vorlesungszeit beschäftigen wir Ihn als Werkstudenten mit max. 20 Std./Woche.

    In den Semesterferien, würden wir ihn als kurzfristig Beschäftigten abrechnen, da dort keine Beiträge zur Rentenversicherung fällig wären.


    Wäre dort ein Wechsel von einem Werkstudenten zu einem kurzfristig Beschäftigten nahtlos möglich?


    Vielen Dank im Voraus.

     

  • 02
    RE: Vertrag Werkstudent

    Hallo Herr Obendorfer,
     
    die von Ihnen beschriebene kurzfristige Beschäftigung während der Semesterferien im direkten Anschluss an die Werkstudentenbeschäftigung unterliegt nach unserer Einschätzung grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht.
     
    Sozialversicherungsfreiheit wegen Vorliegens einer kurzfristigen Beschäftigung käme nur dann in Betracht, wenn es sich jeweils um Beschäftigungsverhältnisse handelt, die sich nach dem Inhalt des Arbeitsvertrages in wesentlichen Punkten (Arbeitszeit, Aufgabenstellung, Eingliederung in einen anderen Betriebsteil, Höhe des Arbeitslohns) voneinander unterscheiden. Gleiches würde gelten, wenn zwischen dem Ende der Werkstudentenbeschäftigung und dem Beginn der kurzfristigen Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber mindestens zwei Monate liegen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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