Sehr geehrte Damen und Herren,
dürfte ich Sie um Auskunft zu dem folgenden Fall bitten:
Ein deutsches Unternehmen, das einen Laden auf einer amerikanischen Air Base betreibt, möchte die Ehefrau eines NATO-Truppensoldaten beschäftigen. Die Frau ist bei den Amerikanern als Zivilgefolge krankenversichert.
Wie wäre ihr Sozialversicherungsstatus bei dem deutschen Unternehmen? Muss der Arbeitgeber alle Sozialversicherungsabgaben an eine inländische Krankenkasse zahlen oder hat sie einen ähnlichen Status wie ein Soldat in Nebenbeschäftigung, d. h. ist sie krankenversicherungs- und pflegeversicherungsfrei?
Ist sie dann normal steuerpflichtig oder nur beschränkt steuerpflichtig?
Ich danke Ihnen im Voraus.
mit Freundlichen Grüßen
Alena Kübler