Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

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  • 01
    Midijob und betriebliche Altersvorsorge

    Liebes Service-Team,

    wir haben einen Mitarbeiter, der aufgrund einer Weiterbildung seine Arbeitszeit und dementsprechend auch das Arbeitsentgelt reduziert hat; er soll jedoch weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt bleiben.

    Er hat derzeit ein Bruttogehalt in Höhe von 612,00 € und eine bereits bestehende Gehaltsumwandlung in eine bAV in Höhe von 95,83 €.

    Wir haben nachgelesen, dass bei einem Midijob der verbleibende Verdienst nach Entgeltumwandlung maßgeblich ist - somit müsste er ein Bruttogehalt von mind. 698,84 € (603,01 € + 95,83 €) erhalten... um weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu bleiben oder wie stellt sich der Sachverhalt dar?

    Vorab schon einmal herzlichen Dank für Ihr Feedback!

  • 02
    RE: Midijob und betriebliche Altersvorsorge

    Hallo hahnautomation.group,

    Auswirkungen zur Beurteilung des regelmäßigen Arbeitsentgeltes haben Entgeltbestandteile, die für arbeitsrechtlich zulässige Entgeltumwandlungen zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) verwendet werden. Sofern diese das regelmäßige Arbeitsentgelt mindern und die aktuelle Geringfügigkeitsgrenze (2026: 603,00 €) nicht mehr überschritten wird, liegt ab diesem Zeitpunkt alternativlos eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vor..
     
    Ihrer Schlussfolgerung, dass nach der Entgeltreduzierung anlässlich der bAV dass regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt für das Vorliegen der Sozialversicherungspflicht die Geringfügigkeitsgrenze übersteigen „muss“, stimmen wir zu.   
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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