Liebes Service-Team,
wir haben einen Mitarbeiter, der aufgrund einer Weiterbildung seine Arbeitszeit und dementsprechend auch das Arbeitsentgelt reduziert hat; er soll jedoch weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt bleiben.
Er hat derzeit ein Bruttogehalt in Höhe von 612,00 € und eine bereits bestehende Gehaltsumwandlung in eine bAV in Höhe von 95,83 €.
Wir haben nachgelesen, dass bei einem Midijob der verbleibende Verdienst nach Entgeltumwandlung maßgeblich ist - somit müsste er ein Bruttogehalt von mind. 698,84 € (603,01 € + 95,83 €) erhalten... um weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu bleiben oder wie stellt sich der Sachverhalt dar?
Vorab schon einmal herzlichen Dank für Ihr Feedback!