Hallo Expertenteam,
ist der gerichtliche Sorgerechtsbeschluss für das leibliche Kind als Nachweis für den Wegfall des Kinderlosenzuschlags in der Pflegeversicherung ausreichend?
Mit freundlichen Grüßen
F.S.
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Hallo Expertenteam,
ist der gerichtliche Sorgerechtsbeschluss für das leibliche Kind als Nachweis für den Wegfall des Kinderlosenzuschlags in der Pflegeversicherung ausreichend?
Mit freundlichen Grüßen
F.S.
Hallo F.S.,
die grundsätzlichen Hinweise zur „Differenzierung der Beitragssätze in der Pflegeversicherung nach Anzahl der Kinder und Empfehlungen zum Nachweis der Elterneigenschaft“ vom 31. März 2025 enthalten eine Liste der anzuerkennenden Nachweise bezüglich des Nachweises der Elterneigenschaft und der Anzahl der Kinder. Diese ist weitgehend abschließend, ohne dass jedoch im Einzelfall die Anerkennung eines anderen geeigneten Nachweises ausgeschlossen ist.
Der von Ihnen erwähnte gerichtliche Sorgerechtsbeschluss für das leibliche Kind ist hier nicht explizit aufgeführt, wäre aber nach unserem Verständnis durchaus als geeigneter Nachweis anzusehen.
Da bei Zweifeln, ob eine Elterneigenschaft oder die Berücksichtigungsfähigkeit eines Kindes gegeben bzw. ob der Nachweis geeignet ist, die Krankenkasse auf Verlangen des Arbeitgebers hierüber entscheidet, empfehlen wir, ggf. eine solche Anfrage zu veranlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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