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  • 01
    freiwillige Versicherung und unterschreiten der BBG in einzelnen Monaten

    Hallo,


    ein Mitarbeiter ist freiwillig versichert, er überschreitet die JAEG regelmäßig. Allerdings ist er Provisionsempfänger und sein Gehalt sehr schwankend. In einzelnen Monaten liegt der Verdienst unter der BBG, in den anderen deutlich darüber.


    In den Monaten in denen er weniger verdient, wie hoch ist hier der KV-Beitrag? Ergibt sich dieser anhand der BBG oder des tatsächlichen, niedrigeren Entgelts?


    Das der AG den Zuschuss nur die Hälfte des tatsächlichen Entgelts leisten muss, ist mir bekannt.



    Freundliche Grüße

  • 02
    RE: freiwillige Versicherung und unterschreiten der BBG in einzelnen Monaten

    Hallo K.K.,
     
    bei freiwillig krankenversicherten Arbeitnehmern, die deshalb versicherungsfrei sind, weil deren Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, werden die Beiträge aus der Beitragsbemessungsgrenze ermittelt. Dies gilt auch in Fällen einer
    zeitlich befristeten Minderung des laufenden Arbeitsentgelts bei absehbarer Rückkehr zu den oder annähernd den Verhältnissen vor der Entgeltminderung. An der Krankenversicherungsfreiheit ändert sich nichts.  
     
    Eine Reduzierung der Beitragshöhe findet (zunächst) nicht statt. Insoweit wird unterstellt, dass die auf das Kalenderjahr bezogene Einkommenssituation sich nicht derart ändert, dass in jedem Fall der Unterbrechung ein Unterschreiten der Jahresbeitragsbemessungsgrenze angenommen werden „muss“. Dies ergibt sich aus § 7 Abs. 1 Satz 3 der vom GKV-Spitzenverband aufgestellten Beitragsverfahrensgrundsätze für Selbstzahler.
     
    Ihre Aussage zur Ermittlung des Arbeitgeberzuschusses vom tatsächlichen (reduzierten) Arbeitsentgelt stimmen wir zu. 
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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