Guten Tag,
für folgenden Fall benötigen wir eine sv-rechtliche Bewertung.
Eine Mitarbeiterin ist in Elternzeit und kann den bisherigen Dienstwagen weiterhin privat nutzen.
Weitere Entgeltbestandteile werden während der Elternzeit nicht gezahlt.
Die Höhe des Elterngeldes wurde im Lohnprogramm eingegeben. Auf der Lohnabrechnung steht der geldwerte Vorteil aus der Privatnutzung als steuer- und sv-pflichtige Lohnart, SV Beiträge sind aber nicht ausgewiesen.
In den Lohnhinweisen wird aufgeführt, dass die Änderung der weitergewährten sv-pflichtigen AG-Leistungen aus dem EEL-Verfahren herausgenommen wurde und der Sozialversicherungsträger über diesen Sachverhalt informiert werden soll.
Folgende Fragen:
a) In welcher Form muss die Krankenkasse informiert werden?
b) Fallen SV-Beiträge auf den weitergewährten geldwerten Vorteil Dienstwagen an?
Vielen Dank schon einmal im Voraus.