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  • 01
    Beschäftigung während vorzeitiger Altersrente

    Arbeitnehmerin (Geburtsdatum 13.10.1961) ist teilzeitbeschäftigt mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von 1000,00 Euro brutto. Seit Oktober 2025 bezieht sie eine Rente für langjährige Versicherte. Die Regelaltersgrenze ist noch nicht erreicht. Eine Änderung der BGRS 1111 und Personengruppe 101, erfolgte nicht. Ist dies korrekt?

  • 02
    RE: Beschäftigung während vorzeitiger Altersrente

    Hallo Rebus fiduciae,

    der zu verwendende Beitragsgruppenschlüssel für gesetzlich krankenversicherte Bezieher einer Altersvollrente für langjährig Versicherte vor Vollendung der Regelaltersgrenze lautet „3111“ (Personengruppenschlüssel „120“).
     
    Darüberhinaus ist zu beachten, dass hier die Regelungen des Übergangsbereichs zu berücksichtigen sind.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

  • 03
    RE: Beschäftigung während vorzeitiger Altersrente

    Die bereits erwähnte Arbeitnehmerin bezieht eine Rente für langjährig Versicherte. Die Regelaltersrente wurde noch nicht erreicht. (Geburtsdatum 15.10.1961). Der Umstand, dass es sich um eine Altersrente für langjährig Versicherte handelt, sagt darüber noch nichts Endgültiges aus. Ist es letztlich nicht entscheidend ob die Rente als Vollrente oder als Teilrente bewilligt wurde? Im Falle einer Teilrente würde dann die Schlüsselung BGRS bei 1111 und Personengruppe 101 Anwendung finden, im Falle einer Altersvollrente wäre dann die BGRS 3111, Personengruppe 120. Eine Teilrente liegt vor, wenn nur ein bestimmter Anteil der Altersrente gezahlt wird, also zum Beispiel 99,99 % oder ein anderer Prozentsatz unter 100 %. Oder?

  • 04
    RE: Beschäftigung während vorzeitiger Altersrente

    Hallo Rebus fiduciae,
     
    für die versicherungsrechtliche Bewertung von beschäftigten Rentnern oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze ist für die korrekte Beurteilung u. a. der Bezug einer Voll- oder Teilrente von entscheidender Bedeutung.
     
    Da wir bereits mitgeteilt hatten, dass bei einem AltersVOLLrentenbezug vor Vollendung der Regelaltersgrenze der Beitragsgruppenschlüssel „3111“ lautet (Personengruppenschlüssel „120“), möchten wir unsere Aussage dahingehend ergänzen, dass bei einem AltersTEILrentenbezug (bis zu maximal 99,99 %) vor Vollendung der Regelaltersgrenze der Beitragsgruppenschlüssel „1111“ Anwendung findet (Personengruppenschlüssel „101“).
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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