Liebes Experten-Team,
ich bitte um Ihre Unterstützung bei folgender Fallkonstellation:
Unser Beschäftigter hat im Oktober 2025 geheiratet und möchte jetzt sein Stiefkind in der PV berücksichtigt haben. Das Stiefkind (geb. 19.07. 2010) wohnte zum Zeitpunkt der Eheschließung im Haushalt des anderen Elternteils. Im April 2026 ist das Stiefkind in den Haushalt unseres Beschäftigten eingezogen. Kann das Stiefkind ab April 2026 in der PV berücksichtigt werden (sowohl beim PV-Zuschlag als auch beim PV-Abschlag), auch wenn es zum Zeitpunkt der Eheschließung (oder davor) noch nicht im gemeinsamen Haushalt wohnte? Stellt § 55 Abs. 4 SGB XI auch auf die Haushaltsaufnahme zum Zeitpunkt der Eheschließung ab?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Sabine H.