Hallo,
wie ist eine Person mit einer vollen EM-Rente während einer Arbeitserprobung sv-rechtlich zu behandeln? Bleibt während der Dauer der Arbeitserprobung von etwa 6 Monaten die BGR weiterhin bei 3101 oder ist ab Beginn der Arbeitserprobung auf ggf. 1111 zu wechseln?
Welche DEÜV-Meldungen sind zu tätigen?
Viele Grüße
Verena Schießl