Category Image
Rundschreiben

2007 - Rundschreiben Nr. 9

Gemeinsames Rundschreiben zu Änderungen im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zum 1. 1. 2008 [RS 2007/09]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2007 - Rundschreiben Nr. 9



Ziff. VI.5.1. RS 2007/09, Beitragssätze in der Rentenversicherung

Wird der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung zum 1. 1. eines Jahres nicht verändert, hat das BMAS die Weitergeltung der Beitragssätze im BGBl. bekannt zu geben (§ 158 Absatz 4 SGB VI). Dieser Verpflichtung ist das BMAS mit Bekanntmachung vom 19. 11. 2007 (BGBl. I S. 2611) nachgekommen. Danach beträgt der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung auch im Jahre 2008 19,9 v. H. und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 26,4 v. H.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Baden-Württemberg
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Wählen Sie die passende Ansprechperson für Ihr Anliegen.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Haben Sie allgemeine Fragen oder Wünsche? Wir sind gerne für Sie da!
Grafik Firmenkundenservice

Weitere Kontakt- und Bankdaten

Adressen und Bankverbindungen sowie die Betriebsnummer Ihrer AOK Baden-Württemberg stehen hier für Sie bereit.