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Rundschreiben

2007 - Rundschreiben Nr. 9

Gemeinsames Rundschreiben zu Änderungen im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zum 1. 1. 2008 [RS 2007/09]
Sozialversicherungsrecht
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2007 - Rundschreiben Nr. 9



Ziff. III.4.1. RS 2007/09, Führung von Entgeltunterlagen in elektronischer Form

Durch Artikel 16 des Gesetzes zur Änderung des SGB IV und anderer Gesetze wird § 9 BVV um einen Absatz 5 ergänzt. Danach können Entgeltunterlagen auf maschinell verwertbaren Datenträgern geführt werden. Dabei ist sicherzustellen, dass die Formvorschriften (vgl. § 8 BVV) für die Aufbereitung der Daten eingehalten werden und bei einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV jederzeit ohne zeitlichen Verzug der Zugriff auf die Daten möglich ist. Mit der Änderung wird den Arbeitgebern ermöglicht, wie im Steuerrecht (§ 147 Absatz 5 und 6 AO) die Entgeltunterlagen auch für die Sozialversicherung vollständig in automatisierter Form vorzuhalten. Werden die Entgeltunterlagen in automatisierter Form geführt, ist eine zusätzliche Aufbewahrung von Entgeltunterlagen in körperlicher Form nicht mehr notwendig.


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