Category Image
Rundschreiben

2007 - Rundschreiben Nr. 4

Gemeinsame Verlautbarung zur Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG) im Hilfsmittelbereich [RS 2007/04]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2007 - Rundschreiben Nr. 4



Ziff. 3.1.4. RS 2007/04, Neufassung und Anwendung des Abgrenzungskatalogs zur Finanzierungszuständigkeit

Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben den mit Vertretern des BMG und der Länder abgestimmten Abgrenzungskatalog zur Finanzierungszuständigkeit für die verschiedenen Hilfsmittelarten bei stationärer Pflege bereits mit Wirkung zum 14. 3. 2003 überarbeitet und entwickeln diesen infolge der Gesetzesänderung und weiteren Rechtsprechung fort (Anlage 1 1 ). Der Abgrenzungskatalog vom 14. 3. 2003 wird dadurch abgelöst.

1 Die formale Beschlussfassung erfolgt am 7. 5. 2007 durch das Beschlussgremium der Spitzenverbände der Krankenkassen nach § 213 SGB V.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Baden-Württemberg
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Wählen Sie die passende Ansprechperson für Ihr Anliegen.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Haben Sie allgemeine Fragen oder Wünsche? Wir sind gerne für Sie da!
Grafik Firmenkundenservice

Weitere Kontakt- und Bankdaten

Adressen und Bankverbindungen sowie die Betriebsnummer Ihrer AOK Baden-Württemberg stehen hier für Sie bereit.