Category Image
Rundschreiben

2007 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG); [RS 2007/02]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2007 - Rundschreiben Nr. 2



§ 39a SGB V Ziff. 1. RS 2007/02, Allgemeines

Der Intention des Gesetzgebers, die besonderen Belange in der stationären und ambulanten Hospizversorgung von Kindern ausreichend zu berücksichtigen, wird bereits durch die Rahmenvereinbarung nach § 39a Absatz 1 Satz 4 SGB V über Art und Umfang sowie zur Sicherung der Qualität der stationären Hospizversorgung vom 13. 3. 1998, i. d. F. vom 9. 2. 1999 sowie durch die Rahmenvereinbarung nach § 39a Absatz 2 Satz 6 SGB V zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit vom 3. 9. 2002, i. d. F. vom 17. 1. 2006 Rechnung getragen. Auch bei den Gesprächen der Vereinbarungspartner über eine ggf. erforderliche Weiterentwicklung der o. a. Rahmenvereinbarungen — zuletzt Anfang des Jahres 2006 — bestand Einvernehmen, dass die o. a. Rahmenvereinbarungen alle Bereiche der Hospizversorgung umfassen. Dies gilt auch hinsichtlich der besonderen Belange der Versorgung schwerstkranker Kinder sowie ihrer Familien durch ambulante und stationäre Hospize. So sind z. B. in stationären Kinderhospizen die Mitaufnahme von Eltern und Geschwistern bzw. Mehrfachaufenthalte und längere Verweildauern grundsätzlich möglich. Kinderhospize verfügen dabei über eine besondere Ausstattung, um hinsichtlich der speziellen Bedürfnisse von schwerstkranken Kindern die sach- und fachkundige palliativ-medizinische, palliativpflegerische, soziale und geistig-seelische Versorgung zu gewährleisten.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK Baden-Württemberg
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Wählen Sie die passende Ansprechperson für Ihr Anliegen.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Haben Sie allgemeine Fragen oder Wünsche? Wir sind gerne für Sie da!
Grafik Firmenkundenservice

Weitere Kontakt- und Bankdaten

Adressen und Bankverbindungen sowie die Betriebsnummer Ihrer AOK Baden-Württemberg stehen hier für Sie bereit.