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Rundschreiben

2001 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum SGB IX; Auswirkungen in der gesetzlichen Krankenversicherung [RS 2001/02]
Sozialversicherungsrecht
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2001 - Rundschreiben Nr. 2



§ 22 SGB IX Ziff. 1. RS 2001/02, Allgemeines

Sofern für die Bedarfsfeststellung erforderlich und im Rahmen der Zusammenarbeitsregelungen geboten und möglich, sollen andere öffentliche Stellen, die keine Rehabilitationsträger sind, in das Teilhabeplanverfahren einbezogen werden. Die Interessen der Leistungsberechtigten sind dabei zu berücksichtigen.


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