Category Image
Rundschreiben

2001 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum SGB IX; Auswirkungen in der gesetzlichen Krankenversicherung [RS 2001/02]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2001 - Rundschreiben Nr. 2



§ 5 SGB IX Ziff. 1. RS 2001/02, Allgemeines

(1) Die Vorschrift gibt einen Überblick über die verschiedenen Leistungsgruppen zur Teilhabe behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen. Unterhaltssichernde Leistungen sind Entgeltersatzleistungen. Unter die ergänzenden Leistungen fallen u. a. Reisekosten, Haushalts- oder Betriebshilfe sowie Kinderbetreuungskosten (vgl. Teil 1 Kapitel 11 des SGB IX).

(2) Die Leistungen zur Teilhabe an Bildung und die Leistungen zur sozialen Teilhabe umfassen die bisherigen Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Die Leistungen zur Teilhabe an Bildung sind in § 75 SGB IX konkreter beschrieben. Die Unterteilung in diese Leistungsgruppen dient der Rechtssicherheit bei der Leistungserbringung und führt nicht zu einer Ausweitung der bisherigen Leistungen.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK Baden-Württemberg
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Wählen Sie die passende Ansprechperson für Ihr Anliegen.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Haben Sie allgemeine Fragen oder Wünsche? Wir sind gerne für Sie da!
Grafik Firmenkundenservice

Weitere Kontakt- und Bankdaten

Adressen und Bankverbindungen sowie die Betriebsnummer Ihrer AOK Baden-Württemberg stehen hier für Sie bereit.