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Rundschreiben

2001 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum SGB IX; Auswirkungen in der gesetzlichen Krankenversicherung [RS 2001/02]
Sozialversicherungsrecht
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2001 - Rundschreiben Nr. 2



§ 2 SGB IX Ziff. 1. RS 2001/02, Allgemeines

Die Vorschrift begründet keine unmittelbaren Leistungsansprüche, sondern definiert die Begriffe Behinderung und Schwerbehinderung. Mit den Begriffsbestimmungen wird der Personenkreis festgelegt, für den die in § 1 umschriebenen Ziele und damit die Regelungen des SGB IX insgesamt von Bedeutung sind.


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