Category Image
Rundschreiben

1998 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz; leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1998/02]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1998 - Rundschreiben Nr. 2



Ziff. 12.1. RS 1998/02, Allgemeines

Durch die Neuregelung wird klargestellt, dass bei Schwangerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung — neben der bereits bisher geregelten Zuzahlungsfreiheit für Arznei-, Verband- und Heilmittel — auch Zuzahlungsfreiheit bei der Versorgung mit Hilfsmitteln gegeben ist. "Bei Schwangerschaftsbeschwerden" bedeutet, dass entsprechende Leistungen wegen und während der Schwangerschaft erforderlich werden.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK Baden-Württemberg
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Wählen Sie die passende Ansprechperson für Ihr Anliegen.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Haben Sie allgemeine Fragen oder Wünsche? Wir sind gerne für Sie da!
Grafik Firmenkundenservice

Weitere Kontakt- und Bankdaten

Adressen und Bankverbindungen sowie die Betriebsnummer Ihrer AOK Baden-Württemberg stehen hier für Sie bereit.