Category Image
Rundschreiben

1996 - Rundschreiben Nr. 3

Gemeinsames Rundschreiben zum Beitragsentlastungsgesetz; leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1996/03]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1996 - Rundschreiben Nr. 3



Ziff. 1.1. RS 1996/03, Allgemeines

§ 11 SGB V gibt einen Überblick über die verschiedenen Leistungsarten der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Leistungskatalog wurde im Hinblick auf die unter Ziff. 2.2. näher erläuterte Neufassung des § 20 SGB V durch das BeitrEntlG aktualisiert.


Nächste Seite
Kontakt zur AOK Baden-Württemberg
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Wählen Sie die passende Ansprechperson für Ihr Anliegen.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Haben Sie allgemeine Fragen oder Wünsche? Wir sind gerne für Sie da!
Grafik Firmenkundenservice

Weitere Kontakt- und Bankdaten

Adressen und Bankverbindungen sowie die Betriebsnummer Ihrer AOK Baden-Württemberg stehen hier für Sie bereit.