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Rundschreiben

2012 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz - GKV-VStG) [RS 2012/01]
Sozialversicherungsrecht
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2012 - Rundschreiben Nr. 1



§ 19 SGB V Ziff. 5.1. RS 2012/01, Rücknahme von Verwaltungsakten

Die in § 19 Absatz 1a Satz 4 SGB V vorgesehene Regelung stellt klar, dass die Vorschriften des SGB X, insbesondere zur Rücknahme von Verwaltungsakten, anwendbar und nicht aufgrund der über § 19 Absatz 1a SGB V ausdrücklich geregelten Weitergeltung von Verwaltungsakten als abschließende Spezialregelung ausgeschlossen sind (§ 37 SGB I). Sowohl der bisherigen als auch der neuen Krankenkasse sind somit Rücknahme, Widerruf und Aufhebung begünstigender Verwaltungsakte möglich.


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