Category Image
Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz; Versicherungs-, Melde- und Beitragsrecht für Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen [RS 1988/02]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1988 - Rundschreiben Nr. 2



Ziff. A.II.6. RS 1988/02, Lehrer an privaten genehmigten Ersatzschulen

Die . . . für Lehrer, die an privaten genehmigten Ersatzschulen hauptamtlich beschäftigt sind, . . . vorgeschriebene Krankenversicherungsfreiheit wird nach § 6 Absatz 1 Nummer 5 SGB V übernommen. Wie bei den Beamten [setzt] die Krankenversicherungsfreiheit . . . voraus, dass die Lehrer nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe haben. Die Krankenversicherungsfreiheit hat über [§ 27 Absatz 1 Nummer 3 SGB III] zugleich Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung zur Folge.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Baden-Württemberg
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Wählen Sie die passende Ansprechperson für Ihr Anliegen.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Haben Sie allgemeine Fragen oder Wünsche? Wir sind gerne für Sie da!
Grafik Firmenkundenservice

Weitere Kontakt- und Bankdaten

Adressen und Bankverbindungen sowie die Betriebsnummer Ihrer AOK Baden-Württemberg stehen hier für Sie bereit.