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Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz; Versicherungs-, Melde- und Beitragsrecht für Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen [RS 1988/02]
Sozialversicherungsrecht
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1988 - Rundschreiben Nr. 2



Ziff. A.I.1. RS 1988/02, Allgemeines

Der in der Krankenversicherung versicherungspflichtige Personenkreis wird in § 5 SGB V beschrieben. Dort werden auch diejenigen Versicherungspflichtigen aufgeführt, für die sich die Einzelregelungen in anderen Gesetzen befinden ([Personen in der Zeit, für die sie Arbeitslosengeld nach dem SGB III beziehen]; Landwirte, ihre mitarbeitenden Familienangehörigen und Altenteiler; Künstler und Publizisten).


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