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Grundsätze

EErmGs – Einheitliche Ermittlungsgrundsätze

Einheitliche Grundsätze zu den Ermittlungspflichten der Krankenkassen nach § 188 Absatz 5 SGB V (Einheitliche Ermittlungsgrundsätze) [EErmGs]
Sozialversicherungsrecht
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EErmGs – Einheitliche Ermittlungsgrundsätze



§ 1 EErmGs, Anwendungsbereich

Diese Grundsätze regeln das Nähere zu den Ermittlungspflichten der Krankenkassen im Sinne des § 188 Absatz 4 Satz 4 und § 191 Nummer 4 SGB V.


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