Category Image
Rundschreiben

2015 - Rundschreiben Nr. 7

Gemeinsames Rundschreiben zum Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Bezieher von Arbeitslosengeld II [RS 2015/07]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2015 - Rundschreiben Nr. 7



Ziff. IV.1.2.2. RS 2015/07, Landwirtschaftliche Unternehmer mit Bezug von Arbeitslosengeld II

Bei landwirtschaftlichen Unternehmern, die gleichzeitig Arbeitslosengeld II beziehen, wird nach § 40 Absatz 5a Satz 1 KVLG 1989 als Einkommen nach § 39 Absatz 1 Nummer 1 KVLG 1989 das 0,2060-fache der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV zugrunde gelegt. Damit wird die Pauschalierung des Beitrags für Bezieher von Arbeitslosengeld II nach § 232a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V für in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung versicherte landwirtschaftliche Unternehmer mit Arbeitslosengeld II-Bezug nachvollzogen.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Baden-Württemberg
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Wählen Sie die passende Ansprechperson für Ihr Anliegen.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Haben Sie allgemeine Fragen oder Wünsche? Wir sind gerne für Sie da!
Grafik Firmenkundenservice

Weitere Kontakt- und Bankdaten

Adressen und Bankverbindungen sowie die Betriebsnummer Ihrer AOK Baden-Württemberg stehen hier für Sie bereit.