Category Image
Rundschreiben

2015 - Rundschreiben Nr. 3

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Ansprüchen bei einer Spende von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen [RS 2015/03]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2015 - Rundschreiben Nr. 3



Ziff. 15. RS 2015/03, Inkrafttreten

Die gesetzlichen Änderungen sind zum 1. 8. 2012 in Kraft getreten (BGBl. I 2012 S. 1601). Die Vorschriften gelten grundsätzlich auch für Spenden, die vor dem 1. 8. 2012 vorgenommen wurden. Konkrete leistungsrechtliche Ansprüche sind auch hier — in analoger Anwendung des § 213 SGB VII — erst ab dem 1. 8. 2012 realisierbar.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Baden-Württemberg
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Wählen Sie die passende Ansprechperson für Ihr Anliegen.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Haben Sie allgemeine Fragen oder Wünsche? Wir sind gerne für Sie da!
Grafik Firmenkundenservice

Weitere Kontakt- und Bankdaten

Adressen und Bankverbindungen sowie die Betriebsnummer Ihrer AOK Baden-Württemberg stehen hier für Sie bereit.