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Rundschreiben

2015 - Rundschreiben Nr. 3

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Ansprüchen bei einer Spende von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen [RS 2015/03]
Sozialversicherungsrecht
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2015 - Rundschreiben Nr. 3



Ziff. 8.1. RS 2015/03, Allgemeines

Die Vorschrift des § 27 Absatz 1a SGB V gilt für die Spende und die Entnahme menschlicher Organe oder Gewebe im Sinne der §§ 8 und § 8a TPG oder von Blut oder anderen Blutbestandteilen zur Separation von Blutstammzellen im Sinne von § 9 TFG. Sie stellt die bisherige Praxis der Krankenkassen in Bezug auf Leistungen für Spender auf eine gesetzliche Grundlage. Mit der Einführung der Regelung sind allerdings auch Veränderungen in Bezug auf den bisherigen Leistungsanspruch verbunden.


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