Category Image
Rundschreiben

2015 - Rundschreiben Nr. 3

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Ansprüchen bei einer Spende von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen [RS 2015/03]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2015 - Rundschreiben Nr. 3



Ziff. 7.1. RS 2015/03, Allgemeines

Mit der vorgenommenen Ergänzung wurde klargestellt, dass die vorrangige Leistungspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung auch in den Fällen gilt, in denen bei Versicherten ein Gesundheitsschaden im Sinne des § 12a SGB VII, der über die regelmäßig entstehenden Beeinträchtigungen hinausgeht und im ursächlichen Zusammenhang mit der Spende steht, eingetreten ist.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK Baden-Württemberg
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Wählen Sie die passende Ansprechperson für Ihr Anliegen.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Haben Sie allgemeine Fragen oder Wünsche? Wir sind gerne für Sie da!
Grafik Firmenkundenservice

Weitere Kontakt- und Bankdaten

Adressen und Bankverbindungen sowie die Betriebsnummer Ihrer AOK Baden-Württemberg stehen hier für Sie bereit.