Category Image
Rundschreiben

2022 - Rundschreiben Nr. 8

Gemeinsames Rundschreiben Versicherungs, beitrags- und melderechtliche Auswirkungen des Krankengeldes nach § 44b SGB V [RS 2022/08]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2022 - Rundschreiben Nr. 8



Ziff. 3.1. RS 2022/08, Versicherungsverhältnis und Mitgliedschaft während des Bezuges von Krankengeld

(1) Die Aussagen zum Fortbestehen der Mitgliedschaft in der Krankenversicherung gelten entsprechend (vgl. § 49 Absatz 2 SGB XI).

(2) Dies gilt ebenso für die in der Pflegeversicherung nach § 20 Absatz 3 SGB V (freiwillige Mitglieder in der Krankenversicherung ohne Befreiung von der Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung) oder nach § 25 SGB XI familienversicherte Personen.

(3) Das Bestehen einer freiwilligen Versicherung in der Pflegeversicherung nach § 26 oder § 26a SGB XI wird vom Bezug des Krankengeldes nach § 44b SGB V nicht berührt.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Baden-Württemberg
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Wählen Sie die passende Ansprechperson für Ihr Anliegen.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Haben Sie allgemeine Fragen oder Wünsche? Wir sind gerne für Sie da!
Grafik Firmenkundenservice

Weitere Kontakt- und Bankdaten

Adressen und Bankverbindungen sowie die Betriebsnummer Ihrer AOK Baden-Württemberg stehen hier für Sie bereit.